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Rechtl.- und wirtschaftliche Gestaltung

 Steuerrechtliche Gestaltung

Die Steuergesetze fordern immer größere Sorgfalt bei der Gestaltung und Umsetzung unternehmerischer Zielsetzungen. Was gestern noch gängige Praxis war, ist heute vielleicht schon falsch. Gestaltungen und Verträge müssen regelmäßig einer Überprüfung und einem Abgleich mit Gesetzen und Rechtsprechung unterzogen werden.

„Nichts ist unbeständiger als das Steuerrecht“

rechtliche Gestaltung

Insbesondere für exportabhängige Branchen ist es wichtig, dieses im Auge zu behalten. Nicht nur das nationale Steuerecht wirkt sich aus, auch das internationale, insbesondere das EU-Steuerrecht will beachtet werden. Rechtzeitiges Handeln erspart Ärger und Geld. Häufig bedarf es hierzu nur weniger und kleiner Anpassungen, um die Ziele auch in Zukunft zu erreichen.

Sprechen Sie uns an, die KANZLEI PFEIFER berät Sie umfassend und kompetent über mögliche Änderungen und den hieraus angezeigten Anpassungen in Ihren Abläufen und Ihrer Organisation.

 Rechtliche Gestaltung

Die rechtliche Gestaltung bedarf einer besonderen Beachtung. Handelsgesetze, Arbeitsgesetze, AGB´s u.a.m., nationale wie auch internationale Gesetze und Verordnungen greifen in die betrieblichen Abläufe ein und beeinflussen das Unternehmen. Vielfach haben rechtliche Gestaltungen erheblichen Einfluss auf unternehmerische Konzepte. Handelsgesetze können die Entwicklung Ihres Unternehmens fördern aber auch behindern. Ebenso haben arbeitsrechtliche Regelungen großen Einfluss auf ein Unternehmen. Deren rechtliche Gestaltungen sind komplex und müssen regelmäßig überprüft werden. Gesellschaftsverträge, sind schon lange nicht mehr ein einmaliges und unumstößliches Regelwerk eines Unternehmens. Durch die Internationalisierung des Wirtschaftslebens ergibt sich ein steter Anpassungsbedarf. Handelsrechtliche Anpassungen führen zu einer Überprüfung der steuerrechtlichen Beurteilung.

Zusammen mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erarbeitet die KANZLEI PFEIFER für Sie ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Gesamtkonzept. Haben Sie keinen eigenen Fachanwalt, so stellen wir gerne einen Kontakt zu unseren spezialisierten Kooperationspartnern her.

 Umwandlung

Das Wirtschaftsleben ist national wie auch international einem stetem Wandel unterworfen. Besonders der Rechtsformwahl kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Den Forderungen der unterschiedlichen Interessengruppen (bspw. Gesellschaftern, Banken, Staat u.a.m.) stets gerecht zu werden, ist nicht immer leicht und hängt von vielen Faktoren ab. 

Dem einen berechtigten Einblick zu gewähren (z.B. Veröffentlichungen im elektr. Bundesanzeiger), dem Anderen diesen zu verwehren. bedingt ein klares Regelwerk. Das staatliche Postulat „rechtformunabhängiges Steuerrecht“ ist eine schöne Theorie. Gelungen ist dieser hehre Anspruch bislang nicht. Auch wirtschaftliche Anforderungen (bspw. Marktzugangsvorschriften, Kapitalbeschaffungsgründe u.v.m.) bedingen die Anpassung der Rechtsform.

  • Spin-off
  • Neugründung
  • Existenzgründung
  • Fusion
  • Rechtliche Umstrukturierung 
  • Betriebswirtschaftliche Umstrukturierung
  • U.a.m.
Umwandlung

Unabhängig von Ihren Gründen und Ihren Zielen steht die KANZLEI PFEIFER Ihnen bei allen Arten der Umwandlung zur Seite.